Infos, Tipps und Tricks...

Hier finden Sie nützliche Hinweise zu verschiedenen Themenbereichen aus der Warengruppe Bewirtung, Geschäftsausstattung.

Warnwesten sind Pflicht in jedem Firmenwagen
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge ist eine Warnweste nach DIN EN 471 Pflicht-Zubehör! Die Warnweste hat den Zweck, den Träger schon von Weitem deutlich als gefährdete Person kenntlich zu machen. Nach den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften sind Firmenfahrzeuge mit geeigneter Warnkleidung für wenigstens einen Versicherten auszurüsten.
Fahrzeuge, die ständig mit Fahrzeugführer und Beifahrer besetzt sind, sind mit zwei Warnwesten zu bestücken.
Wie lässt sich das Kaffeearoma lange erhalten?
Um das Kaffearoma möglichst lange zu konservieren, sollten die Kaffebohnen oder das Kaffeepulver möglichst im Kühlschrank gelagert werden.
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